Statement des VRGP und Forderung nach Konsequenzen beim Vorfall im Buena Ventura Park – ZDF Frankfurter Rundschau

Nach dem Vorfall im Buena Ventura Park zeigt sich die LGBTQIA+-NGO VRGP besorgt über eine zunehmende Einschüchterung der Community. Die Organisation betont, dass Veranstaltungen wie die Shows im Park eine wichtige Funktion erfüllen: Sie schaffen Sichtbarkeit, ermöglichen Begegnung und stärken das gemeinsame Bewusstsein innerhalb der Community.
Nach Einschätzung der VRGP geht es bei solchen Stör-Aktionen vor allem darum, Menschen einzuschüchtern und die Handlungsfähigkeit der Community einzuschränken. Erklärungsversuche und Ablenkungsmanöver dürften nicht dazu führen, dass das eigentliche Ziel des Vorfalls aus dem Blick gerate. Innerhalb der Community seien Verunsicherung und Empörung darüber deutlich zu spüren, dass es zu einem solchen Vorfall kommen konnte.

Für die VRGP ist deshalb klar, dass nun konkrete Maßnahmen notwendig sind. Er fordert für künftige Veranstaltungen ein verbindliches Sicherheitskonzept sowie dessen regelmässige Überprüfung. Gleichzeitig müsse die Krisenkommunikation der Buena Ventura verbessert werden. Die NGO zeigt sich enttäuscht über die schlechte Einbindung der Community in die Kommunikation, zeigt jedoch Verständnis dafür, dass nach einem solchen Vorfall zunächst die Versorgung und Unterstützung der Verletzten im Vordergrund stehen müsse.

Der Buena Ventura Park sei in den vergangenen Jahren stets ein guter und verlässlicher Partner gewesen. Gleichzeitig beobachte der VRGP, dass bestimmte radikale christliche und rechte Kreise zuletzt zunehmend aggressiv aufgetreten seien. Entscheidend sei nun, wie die Geschäftsleitung des Parks auf den Vorfall reagiere und ob sie künftig für ausreichende Sicherheit sorgen könne.

Für den VRGP steht dabei mehr auf dem Spiel als die Frage nach einem einzelnen Veranstaltungsort. LGBTQIA+-Veranstaltungen müssten weiterhin ohne Angst und Einschüchterung stattfinden können. Sollte dies im Buena Ventura Park nicht gewährleistet werden können, schließt die Organisation einen Wechsel des Veranstaltungsortes ausdrücklich nicht aus.


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